Selbstsperre und Fremdsperre – Eintragung, Dauer und Rechte der Betroffenen

Zwei gegenübergestellte Symbole für eigeninitiierte und fremdinitiierte Sperre

Im Sprachgebrauch ist meist pauschal von der Sperre die Rede, dabei kennt das Gesetz zwei klar getrennte Sperrarten. Der Glücksspielstaatsvertrag unterscheidet in § 8a zwischen der Selbstsperre auf eigenen Antrag und der Fremdsperre auf Veranlassung Dritter. Diese Seite erklärt beide Formen paragraphengenau, beschreibt die Rechte der Betroffenen und zeigt, warum beide bei einem Casino ohne OASIS ins Leere laufen.

Die Selbstsperre nach § 8a Abs. 1 Alt. 1

Die Selbstsperre ist die häufigste Form und wird auf eigenen Antrag der betroffenen Person eingetragen. Sie ist Ausdruck einer bewussten Schutzentscheidung und macht den weit überwiegenden Teil aller OASIS-Einträge aus.

Bei der Dauer unterscheidet das Gesetz zwei Varianten. Eine befristete Selbstsperre gilt für mindestens drei Monate. Eine unbefristete Selbstsperre läuft mindestens ein Jahr, bevor überhaupt eine Aufhebung in Betracht kommt. Die maßgeblichen Gesetzestexte sind über gesetze-im-internet.de einsehbar.

Person füllt eigenständig ein Antragsformular für eine Sperre aus

Die Antragstellung ist kostenlos. Wie das Sperrsystem die Eintragung technisch verarbeitet und bundesweit wirksam macht, erläutert die Seite zur Funktionsweise von OASIS.

Die Fremdsperre nach § 8a Abs. 1 Alt. 2

Die Fremdsperre wird nicht von der betroffenen Person selbst beantragt, sondern auf Initiative eines Anbieters oder Dritter eingetragen. Auslöser sind Anzeichen einer Spielsuchtgefährdung oder einer drohenden Überschuldung.

Die Mindestdauer einer Fremdsperre beträgt ein Jahr. Sie ist damit länger angelegt als die kürzeste Variante der Selbstsperre, was dem Schutzcharakter dieser fremdinitiierten Maßnahme entspricht.

Symbol für eine durch Dritte veranlasste Schutzmaßnahme

Die Rechte der Betroffenen

Auch wer fremdgesperrt werden soll, ist dem Verfahren nicht schutzlos ausgeliefert. Nach § 8a Abs. 3 erhält die betroffene Person vor der Eintragung Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das bedeutet, dass die Person sich zu den Gründen äußern kann, bevor die Sperre wirksam wird. Dieses Anhörungsrecht ist ein wesentlicher rechtsstaatlicher Baustein des Verfahrens und wird in vielen vereinfachten Darstellungen schlicht übergangen.

Sprechblase als Sinnbild für das Recht auf Stellungnahme vor der Eintragung

Ein weiteres Recht betrifft das Ende der Sperre. Eine Aufhebung erfolgt niemals automatisch, sondern stets nur auf Antrag. Den genauen Ablauf dazu beschreibt die Seite zum Aufhebungsantrag bei RP Darmstadt.

Stellungnahme

Gelegenheit zur Äußerung vor Eintragung einer Fremdsperre nach § 8a Abs. 3

Aufhebung

nur auf Antrag, niemals automatisch nach Fristablauf

Kosten

die Antragstellung ist kostenlos

Die 24-Stunden-Sperre als kurzfristige Pause

Neben den beiden längeren Sperrarten existiert eine kurzfristige Variante. Die 24-Stunden-Sperre dient als unmittelbare Pause und kann genutzt werden, um sich kurzfristig vom Spiel zurückzuziehen.

Sie ersetzt keine dauerhafte Schutzentscheidung, bietet aber einen niedrigschwelligen Einstieg, um Abstand zu gewinnen. Wer darüber nachdenkt, sollte sie als ersten Schritt und nicht als Dauerlösung verstehen.

Uhr mit 24-Stunden-Markierung als Sinnbild für eine kurzfristige Spielpause

Warum beide Sperrarten ohne OASIS nicht greifen

Hier liegt der entscheidende Punkt für das Thema Casino ohne OASIS. Sowohl die Selbst- als auch die Fremdsperre entfalten ihre Wirkung nur bei Anbietern, die an OASIS angebunden sind.

Ein Anbieter ohne diese Anbindung gleicht bei der Registrierung nicht gegen die deutsche Sperrdatei ab. Eine eingetragene Sperre bleibt für ihn unsichtbar, weshalb sie dort schlicht nicht greift. Genau das erklärt das Schutzdefizit, das mit dem Spiel außerhalb der deutschen Regulierung einhergeht.

Sperrsymbol das eine nicht angebundene Plattform nicht erreicht

Welche weiteren Risiken und Hilfeangebote daraus folgen, ordnet die Spielerschutz-Übersicht ein. Eine vollständige Einordnung des Themas bietet die Startübersicht Casino ohne OASIS.

Hilfe bei Glücksspielproblemen

Eine Sperre ist ein wirksames Schutzinstrument. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung brauchen, ist das Beratungstelefon zur Glücksspielsucht kostenlos und anonym unter 0800 1 372 700 erreichbar, getragen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA).

Eine Selbstsperre lässt sich kostenlos über das Regierungspräsidium Darmstadt einrichten.

Über den Autor

Sven Holzmann beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Anbieter. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Glücksspielstaatsvertrag, dem Spielerschutz und den Mechanismen des zentralen Sperrsystems OASIS. Er übersetzt komplexe juristische Sachverhalte in verständliche Texte für Verbraucher.

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